Chemnitzer Radtag 2019 | Die Familienradtour

Grundsätzliche Regeln zur Teilnahme an der Radtour zum Chemnitzer Radtag

(Bei Missachtung der Regeln kann der allgemeine Versicherungsschutz aufgehoben sein und der Teilnehmer fährt vollständig auf eigene Verantwortung)

  • Grundsätzlich sind die Vorschriften der StVO zu beachten.
  • Den Anforderungen der StVZO an das Fahrrad ist eigenverantwortlich zu entsprechen.
  • Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten.
  • Den Anweisungen der Ordner (gelbe Westen / Armbinde / DRK) ist Folge zu leisten.
  • Die Rücksichtnahme auf unsichere Teilnehmer wird vorausgesetzt.
  • Auf Straßen ist nur die rechte Fahrspur zu nutzen.
  • Wer das führende Polizeiauto bzw. die Ordner an der Spitze überholt, verlässt die Veranstaltung und fährt auf eigene Verantwortung.
  • Vor Kreuzungsquerungen an Hauptstraßen sammelt sich die Gruppe und wartet auf Anweisungen der Polizei und Ordner.
  • Die Teilnehmer der Radtour haben sich in der Anfahrt zum Start entsprechend den Vorschriften der StVO zu verhalten.
  • Verzichten Radfahrer während der Fahrt auf eine weitere Teilnahme, so müssen diese eigenverantwortlich für die Weiterfahrt aus dem Teilnehmerfeld ausscheren.
  • Die Radtour ist für Kinder unter 8 Jahren erfahrungsgemäß zu anstrengend.
  • Das Mitführen von Tieren, insbesondere von Hunden, ist untersagt.

Bitte benutzen sie für Ihre Kinder Kindersitze, Kinderanhänger oder Tandemstangen. Bei zu großem Rückstand zur Hauptgruppe müssen wir sie leider bitten, die geführte Radtour zu verlassen.

» Regeln zur Teilnahme zum Download als PDF